Alle Infos, wann die Straße geöffnet ist, was Tickets kosten … Die Villacher Alpenstraße ist ganzjährig geöffnet. In der Wintersaison – von Mitte November bis Mitte April – fungiert die Stadt Villach als Wegerhalter der Bergstraße. Die Ticketpreise richten sich ganz danach, mit welchem Fahrzeug Sie auf der Villacher Alpenstraße unterwegs sein möchten.

Öffnungszeiten

Parkgebühren von 15. November bis 15. April

Vom 15. November bis 15. April gelten Parkgebühren. In dieser Zeit ist die Stadt Villach für die Villacher Alpenstraße zuständig. 

Straßen-Info: 
Die aktuelle Info zur Befahrbarkeit der Straße ist in der Wintersaison deaktiviert (also online nicht abrufbar).

Kosten:
Die Auffahrt auf der Villacher Alpenstraße ist im Winter kostenlos.
Parkplätze sind aber gebührenpflichtig – Parkticket gibt es am Parkscheinautomat.

Tipp zum Sparen:
Fahrgemeinschaft bilden oder
den Naturpark-Bus nutzen: für 5 € vom Hauptbahnhof Villach auf den Dobratsch und zurück.

Weitere Informationen lesen Sie hier.

Familie bei der Beobachtungsstation Sonnenwege | © villacher-alpenstrasse.at/Stabentheiner
  • Die Villacher Alpenstraße ist ganzjährig geöffnet und von Mitte April bis Mitte November entgeltpflichtig. 
  • Es gilt ein Motorrad-Fahrverbot zwischen 20:00 und 7:00 Uhr. 
  • Es gelten folgende Einfahrtsverbote in die Villacher Alpenstraße ab der Kassenstelle: 
    1. Juni bis 31. August von 22:00 bis 4:00 Uhr 
    1. September bis 31. Mai von 21:30 bis 5:00 Uhr 

Preise 2026

PKW & E-PKW

Einfache Fahrt

PKW 23,50
E-PKW 18,50
E-PKW = Elektro-PKW und Wasserstoff-PKW. Kein Hybrid-Fahrzeug. Es obliegt dem Lenker auf den E- bzw. Wasserstoff-Antrieb des KFZ hinzuweisen, um den vergünstigten E-Tarif zu erhalten. Zum Nachweis kann das Vorzeigen des Zulassungsscheines an der Kassenstelle gefordert werden. Eine Preiserstattung im Nachhinein ist nicht möglich.

Saisonkarte

PKW 80,00
Saisonkarten gelten vom Ausstellungstag bis zur Wintersperre, längstens jedoch bis 31. Dezember des Ausgabejahres. Sie können nur für Privatfahrzeuge gekauft werden (nicht für Firmenfahrzeuge, Taxi, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge oder sonstige gewerbliche Verwendungen). Es gelten ausschließlich die Eintragungen im Zulassungsschein (AUT Verwendungsbestimmungen 01).
Motorrad & E-Motorrad

Einfache Fahrt

Motorrad 16,50
E-Motorrad 15,50
Nur für 100 % Elektro-Motorräder. Für die einfachere Erkennung, bitte Zulassungsschein an der Kassenstelle vorzeigen.

Saisonkarte

Motorrad 80,00
Saisonkarten gelten vom Ausstellungstag bis zur Wintersperre, längstens jedoch bis 31. Dezember des Ausgabejahres. Sie können nur für Privatfahrzeugegekauft werden (nicht für Firmenfahrzeuge, Taxi und Mietwagen oder sonstige gewerbliche Verwendungen). Es gelten ausschließlich die Eintragungen im Zulassungsschein (AUT Verwendungsbestimmungen 01)
Wohnmobil

Für Wohnmobile bis 3500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) und Wohnwagengespanne mit einem Zugfahrzeug bis 3500 kg hzG gilt Kategorie PKW.
Für Wohnmobile und Wohnwagengespanne von 3500 kg hzG bis 7500 kg hzG gilt Kategorie LKW 1über 7500 kg hzG Kategorie LKW 2

Bus

Einfache Fahrt

ERwachsene 4,20
Kinder 2,10
Bis 6 Personen oder Leerbus € 25,20. Die Rückfahrt am selben Tag ist kostenlos. Kinder von 6-15 Jahren, ausgenommen Schülergruppen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr).

ERLÄUTERUNG ZU DEN BUS-TARIFEN

Der Bustarif richtet sich nach den tatsächlich beförderten Personen, wobei der Lenker und ein Reiseleiter im Preis unberücksichtigt bleiben. Bedingung dafür ist jedoch, dass für das Kassenpersonal die Möglichkeit einer  Überprüfung dieser Angaben besteht. Ist die angegebene Personenanzahl unrichtig, so wird der Gruppenpreis für die im Zulassungsschein angegebene Sitzplatzanzahl zum Erwachsenentarif berechnet. Für Gruppenfahrten von Schülern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Kindertarif verrechnet. Pro 10 Schüler/Jugendlichen ist eine erwachsene Begleitperson frei. 

LKW

Einfache Fahrt

LKW 1 28,50
LKW 2 35,50
LKW 1: Lastkraftwagen, Traktoren und sonstige Zugmaschinen bis 3500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG).

LKW 2: Lastkraftwagen, Traktoren und sonstige Zugmaschinen über 3500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG).

Die Rückfahrt am selben Tag ist kostenlos.
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Weitere wichtige Infos 

  • Wenn Sie entlang der Straße in einem der Gastbetriebe übernachten, müssen Sie bei der Ausfahrt – auch nach einem längeren Aufenthalt – nichts extra bezahlen. 
  • Entlang der Villacher Alpenstraße ist das Campieren behördlich nicht erlaubt und es gibt direkt im Straßenbereich keine bewilligten Campingplätze. 
  • An den Kassenstellen wird ihr Kennzeichen automatisch mittels Videokamera erfasst. 
  • Mit der Kärnten Card können Sie ein Mal pro Tag die Villacher Alpenstraße inkl. aller Naturpark-Einrichtungen (ausgenommen Alpengarten) benutzen. Für alle Personen im Fahrzeug, die keine Kärnten Card besitzen, wird ein Betrag von € 7,- pro Person verrechnet.