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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Villacher Alpenstraße 

Gültig ab 01.07.2023

1)    Bezahlung der Straßenbenützungsgebühr
Bei der Villacher Alpenstraße handelt es sich um eine entgeltpflichtige Privatstraße. Fahrzeuglenker, die die Straße außerhalb der Öffnungszeiten der Kassenstellen befahren, sind dennoch grundsätzlich nicht von der Entgeltpflicht befreit. Vielmehr werden sie dazu angehalten die entsprechenden Kosten bei der Talfahrt zu begleichen, sofern die Kassenstelle besetzt ist.

Fahrzeuglenker, die während der Öffnungszeiten der Kassenstelle die Entrichtung des berechneten Tarifes (bzw. Preises laut aktueller Tarifliste) ablehnen, wird ein Passieren der Kassenstelle verweigert. Die Villacher Alpenstraßen GmbH (VAG) lehnt jegliche Schadensersatzansprüche aus einer derartigen Verweigerung ab.

2)    Pflichten der Fahrzeuglenker
Zur Anhaltung in Fahrtrichtung vor dem Schranken und zur Entrichtung des Straßenentgelts ist der Fahrzeuglenker verpflichtet. Alle Kunden, die bereits eine gültige Karte besitzen, müssen trotzdem vor der Haltelinie stoppen und warten, bis der Schranken nach dem vorausfahrenden Fahrzeug schließt und die Kamera das eigene Kennzeichen erkennt oder mittels Karte der Schranken geöffnet wird. Der Schranken schließt nach jedem Fahrzeug!

Tarife sind von Gewichts- und Fahrzeugart abhängig, daher ist der Fahrzeuglenker bei Verlangen verpflichtet den Zulassungsschein des Fahrzeuges vorzuweisen.

Im Falle einer Beschwerde hat der Fahrzeuglenker diese innerhalb von 60 Tagen schriftlich zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist kann gegebenenfalls auf notwendige Daten nicht mehr zurückgegriffen werden.

3)    Verwendung von Straße und Parkplätzen
Auf der Villacher Alpenstraße ist das Befahren der Fahrbahn und das Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen ausschließlich in üblicher Art und Weise zulässig. Es gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Jede andere Verwendung ist ausdrücklich untersagt, insbesondere jede Nutzung bzw. Tätigkeit, die eine Beschädigung, Verschmutzung und/oder optische Verunstaltung des Geländes/Asphaltbelages zur Folge hat (wie zB. Driften, Donuts, Burnouts, etc.).

Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus gilt ein vom Straßenbenützer pro Verstoß an die VAG zu bezahlender pauschaler Schadenersatzbetrag für die im Naturschutzgebiet aufwendigen Reparatur-, Beseitigungs-, Reinigungs- und Verwaltungskosten von € 800,00 als vereinbart. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4)    Online- und Vorverkaufstickets
Online- und Vorverkaufstickets und -gutscheine verfügen über ein Ablaufdatum. Die Gültigkeitsdauer ist am jeweiligen Ticket/Gutschein ersichtlich.

5)    Tickets – Kennzeichenbindung
Bei den Tickets, die an der Villacher Alpenstraße verkauft werden, handelt es sich um Einzeleinfahrtskarten, die nur zu einem einmaligen Einfahren an der Kassenstelle berechtigen.
Ausgenommen davon sind alle Zeitkarten, die an ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen gebunden sind und innerhalb des Gültigkeitszeitraumes zum unbeschränkten Passieren der Kassenstelle berechtigen.
Zeitkarten sind stets im Fahrzeug mitzuführen.

6)    Zahlungsmittel
Die Bezahlung mit Bargeld hat ausschließlich in EURO zu erfolgen. Das Entgelt kann auch mittels nachstehend gelisteten Debit- und Kreditkarten entrichtet werden:
•    Master Card
•    Visa
•    Österreichische Debitkarten (vormals Bankomatkarten mit Maestro-Symbol)
Die angeführten Zahlungsmittel dienen lediglich als unverbindliche Information. Trotz Nennung dieser Zahlungsmittel kann eine Zahlung abgelehnt werden, dies kann an einer Regelung der Kartenherausgeber liegen (Betragsgrenze, Sperrliste u.ä.m.).

7)    Kartenmissbrauch
Die missbräuchliche Verwendung einer Karte (Tageskarte, Saisonkarte etc.) hat den Einzug der Karte bzw. die Verwendungssperre zu Folge.

8)    Zeitkarten
Saisonkarten und 3-Wochen-Karten können nur für Privatfahrzeuge erworben werden, nicht für Taxi, Mietwagen, Carsharing-Fahrzeuge, Firmenfahrzeuge bzw. sonstige gewerbliche Verwendungen etc. (es gilt die entsprechende Eintragung im jeweiligen Zulassungsschein).
Jahreskarten können maximal 2x innerhalb des Gültigkeitszeitraumes umgeschrieben werden. Die 1. Umschreibung auf ein neues Fahrzeug-Kennzeichen ist bei Fahrzeugneukauf kostenlos. Dazu ist die Vorlage des Zulassungsscheines notwendig, die Anmeldung des neuen Fahrzeuges darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
Für eine Umschreibung, die nicht ein neu erworbenes Fahrzeug betrifft, sowie eine 2. Umschreibung innert des Gültigkeitszeitraumes, wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro eingehoben (inkl. MWSt.).

9)    Zeitkarten / Rückvergütung
Sofern die Villacher Alpenstraße während der Wintersaison unentgeltlich benutzbar oder für bestimmte Gruppen entgeltfrei ist, besteht aus diesem Umstand kein Anspruch auf Rückvergütung eines Teilbetrages des Kaufpreises einer Saisonkarte oder anderer Zeitkarten.

10)    Kartenverlust
Bei Kartenverlust oder Kartenbeschädigung kann eine neue Karte ausgestellt werden. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro eingehoben (inkl. MWSt.).

11)    Kärnten Card
Die Kärnten Card (KC) ist eine personenbezogene Karte, somit sind Personen ohne KC entgeltpflichtig. Für Fahrten mit der KC gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen dieser Inklusiv-Card, insbesondere was die Aufzahlung für Personen ohne KC betrifft.

12)    Campingverbot
Das Naturschutzgesetz gestattet campieren nur an behördlich bewilligten Campingplätzen. Entlang der Straße ist campieren verboten.

13)    Haftung
Inhaber einer gültigen Karte nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Straßenbetreuung (Straßenzustands- und Sicherheitskontrolle) nur im Zeitraum durchgeführt wird, in der die Kassenstelle besetzt ist und Entgelt kassiert wird. Für Schäden außerhalb dieses Zeitraumes übernimmt die Villacher Alpenstraßen GmbH keine Haftung.

14)    Eigenverantwortung
Eine Straße ins Gebirge mit der Überwindung großer Höhenunterschiede kann bei entsprechenden Wetterbedingungen zu besonderen Gefahren-situationen führen (Nebel, Schnee, Sturm, Eisglätte etc.). Im Gebirge können die Wetter- und Straßen-verhältnisse überdies sehr rasch wechseln, sodass eine Information an den Kassenstellen nicht immer vorausschauend und umfassend möglich ist. Es obliegt daher der Einschätzung des einzelnen Fahrzeuglenkers selbst, wann und ob die Verhältnisse eine Weiterfahrt zulassen oder ein Anhalten bzw. eine Umkehr erforderlich ist.

15)    Verhalten im Almgebiet
Die Villacher Alpenstraße befindet sich in einem Almgebiet, teilweise führt die Straße mitten durch Weidegebiete. Die Fahrzeuglenker/Radfahrer haben hier besonders vorausschauend und mit einer entsprechend gedrosselten Geschwindigkeit zu fahren. Mit freilaufendem Weidevieh (zB Schafe) oder auch Wildtieren (zB besonders bei unübersichtlichen Kurven) muss jederzeit gerechnet werden! Sofern Wanderungen durch Weidegebiete unternommen werden, sind die entsprechenden Empfehlungen auf der Webseite und die Beschilderungen vor Ort jedenfalls strikt zu befolgen.

16)    Datenspeicherung
Alle an der Villacher Alpenstraße ausgegeben Zeitkarten sind an das jeweilige KFZ-Kennzeichen gebunden und werden auf die Dauer von 12 Monaten ab Gültigkeitsende gespeichert. Darüber hinaus werden pro Spur Kennzeichen-Bilder von Kameras gemacht. Diese Fotos werden 3 Monate gespeichert, um Reklamationen zu Rechnungen bearbeiten zu können.
Die Parkplätze werden anlassbezogen videoüberwacht. Das daraus entstandene Bildmaterial wird nach 72 Stunden gelöscht. Bei Rechtsverletzungen erfolgt eine Speicherung bis zur (gerichtlichen) Klärung auf dem Rechtsweg.
Zudem weisen wir darauf hin, dass mehrere Webcams (genaue Standorte siehe Webseite) aufgestellt sind, die zum Zweck der Dokumentation von Wetter und Natur laufend Bilder machen, welche dauerhaft gespeichert werden und über die Webseite der Villacher Alpenstraße abrufbar sind.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

17)    Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten in Zusammenhang mit der entgeltlichen Nutzung der Villacher Alpenstraße ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in der Stadt Villach zuständig, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes.

 

CG-Bericht 
DER GESCHÄFTSFÜHRER
Dr. Johannes Hörl
Villacher Alpenstraßen GmbH, Rainerstraße 2, 5020 Salzburg
Tel. ++43 (0)662 / 87 36 73-0
i
nfo@villacher-alpenstrasse.at; www.villacher-alpenstrasse.at
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