Transparenz und Medienförderung (EMFA)

Die Villacher Alpenstraßen GmbH setzt sich aktiv für die Grundsätze der Medienfreiheit, Transparenz und des freien Zugangs zu Informationen ein. Gemäß den Vorgaben des European Media Freedom Act (EMFA, Verordnung (EU) 2024/1083) veröffentlichen wir hier Informationen zu unseren Medienkooperationen und Werbeaufträgen.

Seitens der Villacher Alpenstraßen GmbH werden Werbeaufträge und Medienkooperationen nach den Bestimmungen des Medienkooperations- und förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) abgewickelt. Damit soll der gesetzliche Auftrag zur Förderung der Transparenz und des Zugangs zu Informationen im Medienbereich erfüllt werden.

Die Vergabe von Kommunikationsleistungen an Medienpartner:innen werden im Sinne des Art. 25 der VO (EU) 2024/1083 anhand transparenter, objektiver, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Kriterien in offenen, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Verfahren vergeben, wobei stets auf einen optimierten Mediamix gemäß der Grundsätze Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet wird.

Bei Vorliegen eines „eindeutigen und konkreten grenzüberschreitenden Interesses“ iSd European Media Freedom Act – VO (EU) 2024/1083 (EMFA) werden der Auswahl von Medienpartnern für staatliche Werbung im Sinne von Art 25 Abs 1 EMFA seitens der Villacher Alpenstraßen GmbH nachstehenden Kriterien auf Basis des jeweiligen Projektes und Produktportfolios herangezogen:

  • Reichweite und Zielgruppenrelevanz (insbesondere quantitative und qualitative Reichweite: Anzahl der Leser:innen, Zuschauer:innen, Hörer:innen, Kompatibilität zur gewünschten Zielgruppe und Zielgruppensegmentierung im Bedarfsfall)
  • Regionale Abdeckung und thematischer Bezug (insbesondere geografische Streuung: Abdeckung einzelner Bezirke, Regionen oder des gesamten Bundeslandes; lokale Verankerung; thematische Nähe und Bezug zu konkreten Themen)
  • Redaktionelles Umfeld (insbesondere thematische Einbettung, Platzierung in einem passenden inhaltlichen Umfeld; Glaubwürdigkeit/Vertrauen in das jeweilige Medium; frequenzrelevante Berichterstattung und regelmäßige Berichterstattung über lokale, regionale bzw. fachbezogene Themen)
  • Allfällige Berücksichtigung von thematischen projektbezogenen Schwerpunktsetzungen (insbesondere Eignung des Mediums für konkrete Schwerpunkte, Zielgruppen bzw. Kampagnen; Möglichkeit der Anpassung an kurzfristige Themenschwerpunkte, Sonderformate und Innovationen)
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis (insbesondere unter Berücksichtigung der Zielgruppen und Reichweiten)
  • Transparenz der Eigentumsverhältnisse (insbesondere Offenlegung der Eigentümerstruktur auf Anfrage)
  • Beitrag zur regionalen Medienvielfalt (insbesondere Berücksichtigung pluralistischer Strukturen zur Sicherung der Meinungsvielfalt; Unterstützung unabhängiger, überregionaler, regionaler und lokaler Medien im Bundesland)
  • Transparenz bei öffentlichen Mitteln: Die Auflistungen der jährlichen Medienausgaben finden Sie im Medientransparenzportal: https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at/home